Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Sanitätshaus Horn GmbH & Co. KG
Landgrafenstr. 39
37235 Hessisch Lichtenau
Hessen
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Darstellung der Leistungen eines stationären Sanitätshauses
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
Die Vorschriften zur Barrierefreiheit wurden weitgehend umgesetzt durch Vergrößerung der kleinen Schriften, Hinterlegung von Alt-Texten zu Bildern und durch Entfernen von Unterstreichungen, bei denen es sich nicht um Links handelt. Möglicherweise ist keine vollständige Tastaturbedienung möglich.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 19.07.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 19.07.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Adresse:
Sanitätshaus Horn GmbH & Co. KG
Landgrafenstr. 39
37235 Hessisch Lichtenau
E-Mail: Info@SH-Horn.de
Telefon: 05602-3800
Link zur Website: https://www.sh-horn.de