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Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Sanitätshaus Horn GmbH & Co. KG
Landgrafenstr. 39
37235 Hessisch Lichtenau
Hessen

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Darstellung der Leistungen eines stationären Sanitätshauses

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:

Die Vorschriften zur Barrierefreiheit wurden weitgehend umgesetzt durch Vergrößerung der kleinen Schriften, Hinterlegung von Alt-Texten zu Bildern und durch Entfernen von Unterstreichungen, bei denen es sich nicht um Links handelt. Möglicherweise ist keine vollständige Tastaturbedienung möglich.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 19.07.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 19.07.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

Adresse:
Sanitätshaus Horn GmbH & Co. KG
Landgrafenstr. 39
37235 Hessisch Lichtenau

E-Mail: Info@SH-Horn.de

Telefon: 05602-3800

Link zur Website: https://www.sh-horn.de